VEREIN FÜR MUSIKALISCHE PRIVATAUFFÜHRUNGEN IN WIEN Verfasser des sogenannten Vereinsprospekts war Alban Berg
Der im November 1918 gegründete Verein hat den
Zweck,
Arnold Schönberg die Möglichkeit zu geben,
An dem Verhältnis des Publikums zur modernen Musik
ist in hervorragendem
Maße der Umstand mitbestimmend Unklarheit empfangen
Richtung, Absicht, Ausdrucksgebiet und Ausdrucksweise,
Wert,
Wesen und Ziel der Werke, unklar ist meist die
Wiedergabe, unklar
insbesonders des Publikums
von seinen eigenen Bedürfnissen und
Wünschen, und so
werden also die Werke geschätzt, geachtet, gepriesen und
bejubelt oder bloß
wegen einer einzigen Wirkung, die von al1en gleichmäßig ausgeht:
wegen der Unklarheit.
Das kann auf die Dauer keinen Berücksichtigungswerten
befriedigen: keinen
ernsthaften Autor, keinen bessern
Menschen aus dem Publikum. Und hier
endlich einmal
Klarheit zu schaffen, und damit berechtigten Wünschen und
Bedürfnissen Rechnung zu tragen, war einer der Anlässe, die Arno1d
Schönberg zur Gründung des Vereines bewogen
Zur Erreichung dieses Ziels sind drei Dinge erforderlich:
1. Klare, gut studierte Aufführungen;
2. Oftmalige Wiederholungen;
3. Die Aufführungen müssen dem korrumpierenden sie dürfen nicht auf
Wettbewerb gerichtet und müssen unabhängig sein von Beifall und
Damit ist auch der wesentliche Unterschied angezeigt,
der sich bei Vergleich
der Aufgaben des Vereines und der
des heute üblichen Konzertlebens, von
dem er sich grund
sätzlich fernhält, ergibt. Denn: hier
1. bei Einstudierung eines Werkes im
mit
einer von vornherein festgesetzten und immer zu gering
bemessenen
Probenzahl schlecht und recht das Auslangen
gefunden werden – und
bezeichnenderweise wird es, freilich
mehr schlecht als recht, gefunden –,
so ist für die Zahl
der Proben der im Verein
aufzuführenden Werke immer
nur die Erzielung der größtmöglichen
Deutlichkeit, die Er
füllung aller aus dem Werke zu entnehmenden
Intentionen
des Autors maßgebend. Und ergäbe das einen im heutigen
Musikbetrieb nicht wiederzufindenden Aufwand von Proben
(wie dies – um
nur ein Beispiel herauszugreifen – etwa
beim
Studium einer Symphonie von
nach zwölf meist
vierstündigen Proben zur Erstaufführung,
nach weiteren zwei Proben zur
Wiederholung gelangt ist,):
bevor nicht wenigstens jene Grundbedingungen
einer guten
Reproduktion gegeben sind, kann und darf im Verein ein
Werk nicht aufgeführt werden.
Wird – um ein solches Studium zu ermöglichen –
schon bei der Wahl der
Ausführenden vorerst auf jüngere
Künstler, also weniger bekannte und solche
bekannte, die sich
dem Verein aus Interesse an der
Sache zur Ver
fügung stellen, gegriffen, auf solche,
deren Ruf man teuer
bezahlen
Auswahl jenes Virtuosentum ausgeschaltet, dem das auf
zuführende Werk nicht Selbstzweck, sondern lediglich Mittel
zu einem Zweck
ist, der keinesfalls der des Vereins sein
kann, nämlich: Entfaltung von
Virtuosität und Eigenart, die
fernab von der Sache liegt, Erzielung eines
rein persön
lichen Erfolges. Durch den schon erwähnten
Ausschluß
Ausschluss
aller Beifalls-,
Miß
Miss
falls- und Dankesbezei gungen wird Derartiges an sich unmöglich. Der
einzige
Erfolg, den ein Künstler hier haben soll, ist der, der ihm
der wichtigste
sein müßte: das Werk und damit den Autor
verständHch gemacht zu haben.
Bietet nun eine so gründlich vorbereitete Aufführung
schon große Gewähr
dafür,
Verständnis verholfen werde, so ist dem
Verein durch die
Einführung wöchentlicher
Veranstaltungen*)
hiezu ein
weiteres, noch wirksameres Mittel
gegeben, und zwar:
2. das der oftmaligen Wiederholungen jedes Werks.
Weiters wird, um den gleichmäßigen Besuch der Veran
staltungen zu sichern, das Programm im Vorhinein nicht
bekanntgegeben.
Nur durch Erfüllung dieser beiden Erfordernisse: gründ
liches
Studium und oftmalige Wiederholung, kann Klarheit
an Stelle der sonst als
einziger Eindruck einer einmaligen
Wiedergabe verbleibenden Unklarheit treten, kann sich ein
den
Absichten des Werkes entsprechendes Verhältnis ein
stellen, ein
Sich-Einleben in dessen Stil und Sprache,
schließlich eine Vertrautheit,
die sonst nur durch Selbst
studium erreichar ist, und die dem
Konzertpublikum von
heute höchstens mit den oft aufgeführten k1assischen
Werken nachgerühmt werden könnte.
Die dritte Bedingung zur Erreichung der Ziele des
Vereins wird dadurch erfüllt,
Hinsicht
nichtöffentlich sind, Gäste (auswärtige
ausgenommen) keinen
Zutritt haben und
glieder sich
verpflichten, jede öffent1iche Bericht
erstattung über die Aufführungen und Tätigkeit des
Deshalb soll auch keine Richtung bevorzugt und
nur das
Wertlose ausgeschlossen werden, im übrigen aber
alle moderne Musik, von
Jüngsten, die ja sonst fast nicht oder nur
unzulänglich zu
Wort kommen, dargebracht werden.
Im Allgemeinen ist der Verein bestrebt, den Mitgliedern
das an solchen
Werken darzutun, die geeignet sind, das
Schaffen eines Komponisten von
seiner charakteristischesten
und zunächst womöglich auch ansprechendsten
Seite zu
zeigen. Es kommen daher nebst Liedern, Klavierstücken,
Kammermusik und kleineren Chorsachen auch Orchester werke in Betracht, welche – da der Verein heute noch
Ein zweiter Vorteil solchen Musizierens ist in der konzertmäßigen Art der Wiedergabe dieser Arrangements gelegen. Da
es sich dabei nicht um
In den ersten neun Vereinsveranstaltungen gelangten
zur Aufführung
Folgende Werke befinden sich in Vorbereitung und
sind u. a. in Aussicht
genommen:
Schließlich sei erwähnt,
Aufführungen auch Vorträge und sonstige, den Zwecken
des Vereines dienende Veranstaltungen abgehalten werden.
Die Mittel zur Erreichung des Zweckes sollen
folgendermaßen aufgebracht werden:
1. Durch die satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträge,
2. Durch freiwillige Überzahlungen über diese Beträge,
3. Durch eventuelle freiwillige Zuwendungen Außen
stehender.
für die Bemessung der Mitgliedsbeiträge ist folgendes maßgebend :
Die wöchentlichen Vereinsabende sind als Konzerte
aufzufassen, auf welche die Mitglieder für eine Saison
abonnieren. Der Abonnementsbetrag für die gewählte Sitz
kategorie kann für eine ganze Saison im Voraus, oder in
vierteljährigen, monatlichen oder auch wöchentlichen Teil
beträgen bezahlt werden, wobei das Mitglied aber die Ver
pflichtung zur fortlaufenden Bezahlung für die ganze
Saison übernimmt. Außerdem ist zu Beginn des Vereins
jahres, bezw. beim Eintritt in den Verein, eine Grundgebühr
zu bezahlen, deren Höhe sich nach der Sitzkategorie richtet.
Es gibt vier Sitzkategorien. Die billigste (4.) kostet
wöchentlich 1 Krone, die nächste (3.) 2 Kronen, die folgende(2.)
3 Kronen; die 1. Kategorie ist denjenigen überlassen, welche
freiwillig mehr bezahlen woHen.
Dementsprechend stellen sich die Mitgliedsbeiträge so:
Die Einführung einer solchen Abstufung der Mitglieds
beiträge wurde getroffen, um die bedeutenden Kosten des
Vereins in einer gerechten Weise, also nach Maßgabe der
Zahlungsfähigkeit jedes Mitglieds, aufteilen zu können;
Lage sind größere Opfer zu bringen, vorzugsweise die ersten
zwei Klassen benützt werden.
Den Beitritt zu diesem Verein erklärt man durch
Ausfüllung und Übersendung der beiliegenden "Beitritts
erklärung", wobei Kenntnis und Anerkennung der Statuten
vorausgesetzt ist.
Sekretär: Präsident:
Josef Rufer per Adresse:
16. Februar 1919.
Auszug aus den Statuten
§ 4. Mitg1ied kann jede unbescholtene·und ehrenhafte Person
werden, weiche sich den Vereinssatzungen unterwirft.
§ 6. Die Mitglieder des Vereins sind verpf1ichtet:
a) die Zwecke des Vereins zu fördern und Schädigungen zu
verhüten;
b) die Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr auch im Falle
des vorzeitigen Austritts zu bezahlen;
c) die Tendenz des Vereins nicht zu verletzen.
§ 8. Die Vereinsleitung besteht aus:
a) dem Präsidenten Arnold Schönberg, dessen Funktionsdauer
nicht begrenzt ist;
b) 10 bis 20 Vorstandsmitgliedern (den Vortragsmeistern, dem
Sekretär, den Ordnern etc.), welche von der Generalversammlung im
mit dem Präsidenten gewählt werden.
§ 9. Der Präsident hat in der Leitung des Vereins voll
kommen freie Hand. Er bestimmt Höhe und Art der für die
Zwecke des Vereins nötigen Ausgaben, Honorierung der Mitwirkenden
und der im § 10 erwähnten Vorstandsmitglieder, Mietpreise der Säle,
Ausgaben für Vortragsabende, administrative Regien etc. Ihm steht
auch das Recht zu, würdigen und bedürftigen Mitgliedern die Zahlung
der Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen.
§ 12. Alle Beschlüsse der Generalversamm1ung, ein
schließlich Wahlen, Statutenänderungen, Vereinsauflösung etc., be
dürfen zur Giltigkeit der Zustimmung des Präsidenten
Seminar «Der Nachlass Ferruccio Busonis in der Staatsbibliothek zu Berlin: digitale Textedition ausgewählter Quellen mit TEI»
Worttrennungen an Zeilenumbrüchen im Original mit Doppelbindestrichen (⸗).
Alle im Text vorkommenden Interpunktionszeichen wurden beibehalten. Bei Auszeichnung durch XML-Elemente wurden anschließende Satzzeichen nicht mit einbezogen.
Sie haben mir zwar keine
Antwort gegeben auf Briefe,
die ich Ihnen in der
letzten Zeit geschrieben habe.
wieder, Ihnen zu
hält
alle Persönlichkeits
nicht stand, da nehme
ich keine Rücksicht, weder auf
mich noch auf andere, sondern schreibe. Der
mann
Ihre
Könnten Sie mir nicht sagen, was wir dem
nächst von Ihnen bringen sollen? Am liebsten hätte
ich etwas aus Ihrer letzten Schaffensperiode.
Ich grüße Sie herzlichst und denke mir,
mich doch einmal einer Zeile
würdigen könnten.
Schließlich: der Schlechteste bin ich ja doch nicht.